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   OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - I-2 W 20/10 ZV   

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https://dejure.org/2010,72859
OLG Düsseldorf, 05.05.2010 - I-2 W 20/10 ZV (https://dejure.org/2010,72859)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05.05.2010 - I-2 W 20/10 ZV (https://dejure.org/2010,72859)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 05. Mai 2010 - I-2 W 20/10 ZV (https://dejure.org/2010,72859)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2012, 21309
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Stuttgart, 25.01.2017 - 2 W 74/16

    Zwangsvollstreckung: Vollstreckung von Ordnungshaft gegen ein Organ der

    Denn zum Schutz der Rechtskraft können nur Geschehnisse und Entwicklungen berücksichtigt werden, die eine unbillige Härte begründen, welche nach der Rechtskraft eines Ordnungsmittelbeschlusses eingetreten sind (vgl. OLG Köln, Beschlüsse 19. Juli 2010 - 2 W 20/10; und vom 22. Februar 1989 - 6 W 10/89, OLGZ 1989, 475).
  • OLG Düsseldorf, 17.12.2012 - 2 W 28/12

    Schadenersatzbegehren wegen unmittelbarer und mittelbarer Patentverletzung bzgl.

    Entsprechend den Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten, erstreckt sich die Rechnungslegungspflicht vielmehr auch auf solche Abwandlungen, hinsichtlich derer eine Patentbenutzung mit denselben Erwägungen angenommen werden kann, die in den Urteilsgründen für den streitbefangenen Gegenstand angestellt worden sind (vgl. Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschluss vom 05.05.2010 - I- 2 W 20/10).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2021 - 2 W 15/21

    Sofortige Beschwerde gegen einen Zwangsgeldbeschluss; Erfüllung eines

    Ob ein wegen Patentverletzung zur Auskunftserteilung und Rechnungslegung verurteilter Schuldner auch hinsichtlich einer Ausführungsform Auskunft zu erteilen und Rechnung zu legen hat, die nicht Gegenstand des Erkenntnisverfahrens gewesen ist, beurteilt sich prinzipiell nach denselben Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten (vgl. OLG Düsseldorf, InstGE 6, 123 = BeckRS 2006, 30367021 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 05.05.2010, Az.: I-2 W 20/10, BeckRS 2012, 21309; Beschl. v. 09.09.2011, Az.: I-2 W 26/11, GRUR-RR 2012, 406, 409 - Nullauskunft; Beschl. v. 27.06.2012, Az.: I-2 W 14/12, BeckRS 2014, 1175; Beschl. v. 17.12.2012, Az.: I-2 W 28/12, BeckRS 2015, 5480; Kühnen, Handbuch der Patentverletzung, 13. Aufl., Abschn. H, Rz. 271).
  • OLG Düsseldorf, 08.09.2011 - 2 W 26/11

    Vollstreckung der Verpflichtung zur Rechnungslegung wegen der Verletzung eines

    Entsprechend den Regeln, die für das Ordnungsmittelverfahren gelten, erstreckt sich auch die Rechnungslegungspflicht auf derartige Abwandlungen; insoweit gelten prinzipiell dieselben Überlegungen, wie für ein Ordnungsmittelverfahren (vgl. Senat, InstGE 6, 123 - Elektronische Anzeigevorrichtung; Beschl. v. 05.05.2010 - I-2 W 20/10; Kühnen, a.a.O., Rdnr. 1861 u. 1862).
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